Ausbau des Hauptbahnhofs = Ausbau des Elektrosmogs

"Aber was, wenn der Zugverkehr in den nächsten Jahren noch deutlich zunimmt, wie es Bahn und Politik planen?", fragt ZEIT ONLINE heute in einem Bericht über den Elektrosmog am Schulcampus Lohsepark.

Was dann ist, das lässt sich leicht recherchieren: Mehr Züge, das bedeutet auch mehr Elektrosmog auf dem künftigen Schulgelände. Obwohl die Behörden den sogenannten "Vorsorgewert" gerade erst verdoppelt haben, liegt schon nach aktueller Planung ein Teil des Schulgeländes in einem Bereich, in dem auch dieser Wert überschritten wird.

Der Ausbau des Hauptbahnhofs Richtung Süden sowie die Einführung des "Deutschland-Takts" (halbstündliche Verbindungen zwischen den Großstädten) aber wird zu einer "massiven Kapazitätserweiterung" (Hamburger Abendblatt, 5.2.2020) führen. Es wird also auch eine massive Zunahme des Elektrosmogs geben. In dem Bebauungsplan-Entwurf HafenCity 10 ist das aber gar nicht berücksichtigt!

Auch deshalb hat die Initiative Schulcampus Lohsepark alle Mitglieder der Kommission für Stadtentwicklung aufgefordert, in der heutigen öffentlichen Sitzung (19 Uhr, Rathaus, Raum 151) der öffentlichen Auslegung dieses Bebauungsplan-Entwurfs HafenCity 10 nicht zuzustimmen, sondern die Planungen zu korrigieren.

"Wir haben von der Stadt im Oktober die Information bekommen, dass es ein Vorsorgeabstandsproblem gibt" - so wird Jens Nietner, Geschäftsführer des Immobilienentwicklers HIH , der das nördliche Baufeld am Lohsepark bebauuen wil, im "ZEIT ONLINE"-Text zitiert. Im Oktober?

Bereits im Sommer 2018 hatte die Initiative Schulcampus Lohsepark die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen auf die niederfrequenten elektromagnetischen Felder entlang der Bahnoberleitungen aufmerksam gemacht. Das Gutachten zum Elektrosmog-Vorsorgewert ließ die Behörde im Juni 2019 anfertigen. Den Immobilienentwickler hat die Behörde erst informiert, nachdem die Initiative Schulcampus Lohsepark die Ergebnisse des Gutachtens veröffentlicht hatte. Zudem gibt es seit 2016 eine Richtlinie in der Bauleitplanung eben dieser Behörde, die einen Abstand von 50 Metern zu Hochspannungsleitungen vorsieht für Schulen und Wohngebäude.