"Schule von morgen geht anders"
Der Senat will beim Schulcampus Lohsepark mit dem Kopf durch die Wand", so äußert sich der CDU-Bürgerschaftsabgeordnete Jörg Hamann im "Hamburger Abendblatt" vom 9. März 2020. Er kritisiert vor allem dass trotz Luftschadstoffen, Lärm und Elektrosmog die Planungen unverändert durchgezogen werden sollen. Sein Fazit: "Schule von morgen geht anders."
Der Abendblatt-Text stellt die Diskussion um die Schule dar und nennt auch die Kritik der Initiative Schulcampus Lohsepark am Bebauungsplan-Entwurf HafenCity 10. Zum Beispiel die Kritik an den Grenzwertüberschreitungen bei den Stickoxiden vor der Schule.
So hat die Stadtentwicklungsbehörde der Kommission für Stadtentwicklung erklärt, es würden nach einer neuen Studie 28.0000 KfZ/werktags im Jahr 2030 auf der Versmannstraße verkehren – 4000 weniger, als im B-Plan-Entwurf prognostiziert. Was die Behörde nicht gesagt hat: Die Prognose gilt nur unter der Bedingung, dass die Großmarktbrücke gebaut wird. Doch die ist keineswegs beschlossen. Ohne Brücke werden dort 36.000 bis 42.000 KfZ fahren – also 10 bis 30 Prozent mehr als im B-Plan-Entwurf berechnet! Und entsprechend mehr Stickoxide! Zur reinen Wahrheit gehört, dass man nichts verschweigt.
Die Linke wird in dem Text des "Hamburger Abendblatt" mit der Frage zitiert, ob es für die weiterführende Schule nicht einen besseren Standort in der HafenCity geben könnte. Zum Beispiel an der Spitze des Baakenhöfts. Es ist das großzügige Baufeld direkt an der Elbe, in Sichtweite vom Schulcampus Lohsepark, für das es schon viele Pläne gab, von denen aber keiner beschlossen wurde.
Auch die "HafenCity Zeitung" beschäftigt sich in ihrer aktuellen Ausgabe mit den Planungen zum Schulcampus Lohsepark und dem Bebauungsplan-Entwurf HafenCity 10. Und kommt zu dem Schluss, der Entwurf sei "durchgefallen", weil die Abstimmung darüber an die Bürgerschaft verwiesen wurde.
Was die Bürger zu dem B-Plan-Entwurf denken, können sie vom 24. März bis zum 24. April die Behörde für Stadtentwicklung wissen lassen. In dieser Zeit liegt er in der Behörde öffentlich aus, und nur in dieser Zeit können Einwendungen gemacht werden.