Behördenmathematik für den Grenzwert

Ist ein Grenzwert, den man verdoppelt, noch "restriktiv"? Denn die Behörden haben ihren "Vorsorgewert" für Elektrosmog nun verdoppelt, das geht aus einem Brief der Umweltbehörde an unsere Initiative hervor. Darin heißt es: „Umwelt-, Stadtplanungs- und Gesundheitsbehörde haben sich aus Anlass des geplanten Schulbaus intensiver mit den Risiken durch elektromagnetische Felder an Bahntrassen befasst und einen restriktiven Vorsorgewert von 0,2 Mikrotesla (...) gefunden.“

Restriktiv bedeutet in diesem Fall also: genau doppelt so hoch wie der Wert von 0,1 Mikrotesla, den die Umweltbehörde noch im vergangenen Sommer den Elektrosmog-Gutachtern vorgegeben hatte. Der Unterschied ist ein entscheidender: Wird der alte Wert angesetzt, liegt ein Teil des Schulgeländes innerhalb des mit Elektrosmog belasteten Bereichs, beim verdoppelten Wert hingegen außerhalb.

Dass die Umweltbehörde vier Monate gebraucht hat, um uns diese Antwort zu geben, liegt daran, dass der neue Wert erst zwischen den verschiedenen Behörden ausgehandelt werden musste. Niederfrequente elektromagnetische Strahlung steht im Verdacht, Leukämie bei Kindern auszulösen.

Beim Bebauungsplan-Entwurf HafenCity 10, der auch das Schulgelände umfasst, tut sich immer noch wenig. Für dessen Öffentliche Auslegung muss die aus Bürgerschaftsabgeordneten bestehende Kommission für Stadtentwicklung stimmen, doch die Sitzung im Januar fällt erneut aus. Und bei der Sitzung am 17. Februar, also kurz vor der Wahl, steht der B-Plan-Entwurf HC 10 (noch?) nicht auf der Tagesordnung.

Über den Elektrosmog hinaus haben wir den Bebauungsplan-Entwurf HC 10 mehrfach kritisiert, da er Lärm auf dem Schulhof weit über den WHO-Empfehlungen und zudem Überschreitungen von Grenzwerten für Luftschadstoffe zulässt.

https://schulcampus-lohsepark.de/bl-content/uploads/Multifunktionsgeraet-06012020_132642.pdf