Die Glaubwürdigkeitsfrage
„Senat schiebt Spekulationen einen Riegel vor – Grundstücke der katholischen Schulen an Bildungsnutzung gebunden. Lukrativer Verkauf ausgeschlossen“, so übertitelte das Hamburger Abendblatt am 17.12.2018 eine Geschichte im Lokalteil. Darin ist zu lesen: Der rot-grüne Senat will verhindern, dass der Schulnutzung gewidmete Grundstücke meistbietend verkauft werden, um dort „lukrativen Wohnungsbau zu ermöglichen“.
Das ist eine wirklich kluge und wegweisende Entscheidung der Hamburger Regierung: Was im Bebauungsplan als Fläche für den Gemeinbedarf, also hier der Schulnutzung, vorgesehen ist, darf nicht für andere Interessen geopfert werden. Was als Bildungsort gedacht ist, soll ein Bildungsort bleiben, und dies soll laut der Senatsdrucksache für das gesamte Stadtgebiet verfügt werden.
Wir gehen davon aus, dass diese Politik nicht nur für die Grundstücke der katholischen Schulen gilt, sondern selbstverständlich ganz genauso für die städtischen Grundstücke. Also konkret: für das Baufeld 77 in der HafenCity, das laut Bebauungsplanentwurf vollständig und explizit für die „Schule (Freie und Hansestadt Hamburg)“ reserviert ist. Damit müssten konsequenterweise die Pläne, auf einem Teil des Schulgrundstücks lukrativen Wohnungsbau zu ermöglichen, vom Tisch sein. Denn wie glaubwürdig ist eine Politik, die sich nicht an die Regeln hält, die sie anderen auferlegt?
Die Jurymitglieder des Städtebaulichen Gutachterverfahrens haben jetzt Post von der Behörde für Stadtentwicklung bekommen mit einer Zeichnung des überarbeiteten Entwurfs für den Schulcampus Lohsepark und der Ankündigung, das Verfahren für den hochbaulichen Wettbewerb werde Anfang 2019 beginnen. Mal abgesehen davon, dass wir als Gäste des Verfahrens von der Behörde nicht mit einem Brief bedacht wurden: Bisher haben wir auf unsere schriftlichen Nachfragen bei der Schulbehörde und bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, wann und wie wir als Initiative Schulcampus Lohsepark an dem Verfahren beteiligt werden, leider keine Antwort erhalten.
Auf der an die Jurymitglieder verschickten Zeichnung ist im Nordteil der im Bebauungsplan für die Schule vorgesehenen Gemeinbedarfs-Fläche übrigens ein Wohngebäude eingezeichnet.