JETZT Einwendungen schreiben!

540 Seiten umfassen die Unterlagen für den Bebauungsplan-Entwurf HafenCity 10. Die Initiative Schulcampus Lohsepark hat sie gemeinsam mit dem Netzwerk HafenCity e.V. durchgearbeitet und vieles gefunden, das fehlerhaft, unvollständig, nicht nachvollziehbar ist oder schlicht ganz versäumt wurde. Hier ist in einer Lang- und einer Kurzfassung zusammengestellt, was betroffene BürgerInnen nun bis zum 8. Mai 2020 bei der Behörde gegen die Planungen einwenden können. Man kann selbstverständlich darüberhinaus oder auch stattdessen eigene Kritikpunkte an die Behörde schicken.

Wer ist betroffen und kann Einwendungen machen? Eigentlich jeder, der sich betroffen fühlt; auf jeden Fall aber alle, die in dem Plangebiet HafenCity 10 zwischen Shanghaiallee, Versmannstraße und Pfeilerbahn wohnen oder arbeiten. Und auch jene, deren Kinder vielleicht den Schulcampus Lohsepark besuchen werden, auch wenn sie noch nicht in dem Plangebiet wohnen. Klar ist: Je mehr plausible Einwendungen gemacht werden, desto größer die Chance, dass die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen ihre Planungen überdenkt und verändert.

Stellungnahmen können direkt auf der Website der Behörde abgegeben werden, oder auch per Mail an Bauleitplanung-LP@bsw.hamburg.de oder per Brief an: Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen; Amt für Landesplanung und Stadtentwicklung; Neuenfelder Straße 19; 21109 Hamburg.

Wichtig: Alle Einwendungen müssen mit der Adresse des Absenders versehen sein. Sie müssen deutlich machen, inwiefern der Absender betroffen ist (Anwohner / Mutter/Vater eines Kindes, das den Schulcampus Lohsepark besuchen wird). Und sie müssen datiert und unterschrieben sein.

Obwohl die Allgemeinverfügung aufgrund der Corona-Pandemie immer noch gilt und BürgerInnen aufgefordert sind, zuhause zu bleiben, ist die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen nicht von der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs HafenCity 10 abgerückt. Sie hat lediglich die Frist für Einwendungen auf den 8. Mai 2020 verlängert, erklärt aber, Stellungnahmen auch darüberhinaus bis zum nächsten Verfahrensschritt entgegenzunehmen.

Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen wird zu den Einwendungen schriftlich Stellung nehmen. Einwendungen und Antworten der Behörde werden der Bürgerschaft vorgelegt - die schließlich über den Bebauungsplan-Entwurf HC 10 entscheiden wird.

Download: Einwendungen Schulcampus

Download: Einwendungen Verkehr

Download: Einwendungen B-Plan-Entwurf